28.04.17, 16:44:13
Volker
Hallo in die Runde,
im Mai 1894 wird im örtlichen Kreisblatt publiziert, dass in dem "Verzeichnis der am diesjährigen Ober-Ersatz-Geschäft vorzustellenden Mannschaften" einige unter der "Vorstellungsliste B" geführte Militärpflichtige ausgemustert sind.
Meine Frage ist, wie alt die genannten Personen zu diesem Zeitpunkt gewesen sein dürfen und welche Gründe für eine Ausmusterung ausschlaggebend gewesen sein können? Zu letzter Frage sei angemerkt, dass aufgrund "Mindermaß" bzw. häuslicher Verhältnisse die Militärpflichtigen dem Landsturm zugewiesen worden sind und diejenigen mit körperlichen Fehlern & Gebrechen der Ersatz-Reserve.
Herzliche Grüße aus Jena
Volker
29.04.17, 06:11:41
Ruhrpottpreuße
Hallo Volker!
Jeder Mann vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr war landsturmpflichtig.Das militärpflichtige Alter (also, ab wann sie gewzogen werden können), betrug 20.
Einschränkungen sind körperliche Fehler, wirtschaftliche Verhältnisse o.ä.
Ebenso wird jemand nicht zu Waffe gezogen, wenn er seinem Beruf entsprechend in militärischen Dienstleistungen verwendet werden konnte.
Die körperlichen Bestimmungen habe ich hier mal gelistet:
Größen
Garde (ausgenommen leichte Kavallerie und Verkehrstruppen): mind. 1,70 (Ausnahme 1,67)
leichte Garde-Kavallerie: mind. 1,65
Infanterie und Telegraphen: mind. 1,54
Jäger: 1,54 - 1,75
Kürassiere und Ulanen: 1,67 - 1,75
Bespannungsabteilungen der Fußartillerie: 1,67 - 1,75
Dragoner und Husaren: 1,57 - 1,72
reitende Feldartillerie: 1,62 - 1,75
fahrende Feldartillerie: mind. 1,62
Fußartillerie: mind. 1,67
Pioniere und Eisenbahntruppen: mind. 1,62 (Ausnahme bei Schiffern und Flößern 1,57)
Luftschiffer: mind. 1,62 (Ausnahme für Handwerker 1,57)
Train: 1,57 - 1,75 (Ausnahme 1,54)
Bei der Garde (außer leichte Kavallerie und Telegraphen) muß die Hälfte mind. 1,75 und drüber sein.
Besondere Kriterien:
Garde:
körperlich und geistig begabt, sowie untadelig
Infanterie, Jäger und Schützen:
müssen Märsche durchstehen und im Gewehrgebrauch gut sein. Die besten kommen dann zu den Jägern und Schützen
Kavallerie und alle anderen reitenden, bzw. bespannten Einheiten:
müssen zum Dienst am Pferde befähigt sein, körperlich und geistig begabt und untadelig sein
Artillerie:
körperliche Beschaffenheit kräftig, für die Feldartillerie werden Fahrer bevorzugt
Pioniere und Eisenbahner:
müssen "Rot, Grün und Weiß" unterscheiden können, sowie der deutschen Sprache mächtig sein
Luftschiffer:
Körperlich kräftig, nicht unter 70kg
Eskadron Jäger zu Pferde:
müssen zum Dienst am Pferde befähigt sein, körperlich und geistig begabt und untadelig sein, scharfes Sehvermögen, Kenntnis der deutschen Sprache, müssen lesen und schreiben können
Telegraphen:
geistig begabt und wenn möglich, berufliche Kenntnisse mitbringen
Die Ausnahmen bestehen in der Regel für Freiwillige. Freiwlllige bei den Kürassieren und Ulanen dürfen, wenn sie größer als 1,75 nur genommen werden, wenn besonders geistige und sonstige Vorzüge zu erkennen sind.